Liebe Campingfreunde,

 

bitte beachtet die neuen Regeln...

 

Viele Grüße,

Fam. Piening


Hüde, 16.07.2021

 

Liebe Campinggäste,

 

es ist weiterhin notwendig beim Check-In ein gültiges (max. 24h alt) Covid-Antigen-Schnelltestresultat (offizielles Dokument vom Testcenter oder Apotheke) vorzuzeigen.

Alternativ ist natürlich auch ein Impfnachweis (älter als 14 Tage) ausreichend.

 

Viele Grüße,

Familie Piening


Hüde, 25.05.2021

Testcenter Nr. 2 eröffnet! Direkt an der Bar dü Mar - ca. 200m Entfernung zur Anlage C10!

 

Dümmer Strand - testedichschnell.de


CORONA - Neue Voraussetzungen bzw. Vorgaben für Aufenthalte:

Wir möchten Ihnen bereits jetzt einige Informationen geben, die schon vor Ihrer Anreise wichtig sind. Aufgrund der behördlichen Vorschriften (niedersächsische Corona-Verordnung bzw. Allgemeinverfügung unseres Landkreis Diepholz) müssen wir „Ungewohntes“ umsetzen:

 

Grundsätzlich:

Beherbergungsbetriebe mit mehreren Zimmern und Campingplätze dürfen max. 60% auslasten. Es kann deshalb sein, das freie Plätze nicht verfügbar sind.

 

Voraussetzung der Anreise:

Bei Anreise müssen Sie uns folgendermaßen nachweisen, dass das Vorliegen des Corona-Virus SARSCoV-2 bei Ihnen ausgeschlossen werden kann:

1. Negative Bescheinigung eines PCR- oder PoC-Antigentests (durch eine anerkannte Stelle). Diese

Testbescheinigung darf bei Anreise nicht älter als 24 Stunden sein.

O D E R

2. Ein amtlicher Impfnachweis (mindestens 14 Tage alt nach der Zweitimpfung)

O D E R

3. Ein amtlicher Genesungsnachweis (mindestens 28 Tage alt, maximal sechs Monate alt)

 

Testpflicht während Ihres Aufenthalts:

Nur sofern bei Ihnen oben Punkt 1. zutrifft, haben Sie während Ihres Aufenthalts folgende weitere

Testpflicht zu erfüllen:

-Bei Aufenthalten bis zwei Nächte: Kein weiterer Test

-Bei Aufenthalten zwischen drei und vier Nächten: Ein weiterer Test

-Bei Aufenthalten bis sieben Nächte: Zwei weitere Tests

 

Diese Vor-Ort-Tests können Sie wie folgt machen:

Test im Testzentrum; z B. im Testzentrum Hüde (beim Freizeitbad) können vor Ort oder bereits

im Vorfeld Termine gebucht werden: testedichschnell.de/duemmer-see/ - Dauer max. 15 Minuten.

 

 

Und das ist derzeit ebenfalls wichtig:

Es gelten die bekannten AHA-Regeln (Abstände, Anzahl Haushalte pro Tisch etc.)

Es gilt Maskenpflicht in entsprechend ausgeschilderten Bereichen aber auch z.B. in öfffentlichen Gebäuden, Fluren von Hotels oder Sanitärgebäuden von Campingplätzen.

Sicherlich wird es mit der nächsten Corona-Verordnung (geplant ab 31.05.2021) schon wieder einige Änderungen und hoffentlich Erleichterungen geben.

 

Danke, dass Sie für alles Verständnis haben!

 

 

Viele Grüße,

Fam. Piening

 

Stand 18.05.2021

 


Testcenter in ~400m Entfernung eröffnet!

 

Adresse: Im Dorfe 19, 49448 Hüde

https://testedichschnell.de/duemmer-see/

Hüde, 07.05.21

 

Liebe Gäste,

nun ist in Hüde am Schwimmbad ein Schnelltestcenter eröffnet worden.

Damit besteht nun die Möglichkeit sich mehrmals wöchentlich kostenfrei testen zu lassen.

 

Sie müssen vorab online einen Termin buchen und ggfs. ein wenig Wartezeit einplanen.

Wir müssen von allen Touristikgästen bei Ankunft einen tagesaktuellen negativen Covid-Test einfordern. 

 

 

 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!


Geplante Corona Lockerungen (ab 10.05.) / Notbremse im LK DH

 

 

Nun liegen uns konkrete Infos zu den Lockerungen vor.

Aktuell ist der Inzidenzwert im LK DH jedoch deutlich über 100, daher gilt ab 05.05. die bundesweite Notbremse. Wenn dieser Wert nicht sinkt, dürfen wir nicht öffnen.

 

 

Falls der Wert sinkt, sind Auflagen zu berücksichtigen:

 

 

 -> mindestens 5 Werktage andauernde Unterschreitung der 100er-Inzidenz

-> nur für Landeskinder (also nur Gäste aus Niedersachsen) 

-> negativer Test bei der Anreise

-> täglicher Test während des Aufenthaltes (die Testpflicht entfällt für vollständig geimpfte oder genesene Personen)

-> nur bis zu 60 Prozent Belegung

 

Bei Fragen oder Anmerkungen, bitte gerne bei uns melden. Wir bitten jedoch um Geduld, da wir von telefonischen und schriftlichen Anfragen überflutet werden. 

 

Viele Grüße vom Dümmer,

Fam. Piening

 

 

 


Corona-Verordnung Niedersachsen - gültig ab 29.03.21 (bis 09.05.21 einschl.)

 

Liebe Camping-Freunde,

hier finden Sie zusammengefasst die wichtigen Hinweise:

 

Dauercamping ist erlaubt. Alle bekannten und gültigen Hygienevorschriften / Abstandsregelungen müssen weiterhin beachtet werden. Besucher der Dauercampinggäste sollten möglichst nicht eingeladen werden, um Ansammlungen auf der Anlage zu vermeiden. Aufenthalte müssen bitte eigenständig dokumentiert und griffbereit gelagert werden.

 

Touristikcamping ist bis 18.04. einschl. nicht erlaubt. Wir werden somit leider alle Reservierungen stornieren müssen. Wir kontaktieren alle Gäste entsprechend.

 

Bei Fragen oder Anmerkungen können Sie sich gerne melden.

Tel.: 0171/3187572

 

Viele Grüße und bleiben Sie gesund,

Fam. Piening 

 

 

 


Ergebnis Bund-Länder-Konferenz 22.03.2021

 

Liebe Camping-Freunde,

 

die Bund-Länder-Konferenz hat leider wieder einen enttäuschenden Ausgang für die Tourismusbranche genommen.

Noch immer gibt es keine konkrete Perspektive. Die Aussichten, die Ministerpräsident Weil bezüglich eines kontaktarmen Urlaubs innerhalb des eigenen Bundeslandes in die Diskussion gebracht hatte, wurden komplett verworfen. Auch was die Außengastronomie betrifft, wurde wenig Hoffnung gemacht.

Uns erreichen aktuell einige Anfragen, wie es sich z.B. mit dem Bereich Dauercamping und Zweitwohnsitze gestaltet. Diese können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beantworten. In der Vergangenheit waren Dauercamper und Zweitwohnungsbesitzer von den Einschränkungen ausgenommen. Die neue Corona-Verordnung auf der Seite des Landes Niedersachsen, ist aktuell noch nicht verfügbar.

Auf folgender Seite sollte zeitnah eine Aktualisierung erfolgen:

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

 

Momentan sind hier zunächst die Bund-Länder-Beschlüsse einzusehen. Details sind noch nicht zu finden.

Hier ist die Zusammenfassung der Pressekonferenz vom 23.03.21 mit Ministerpräsident Weil zu finden:

https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/neues-kapitel-in-der-pandemiebekampfung-harter-lockdown-uber-ostern-dann-gezielte-freiheiten-durch-testen-198729.html

 

Anscheinend sind die Beschlüsse auch noch nicht fix. Ich habe gerade gehört, dass die Osterruhe nun doch nicht wie angedacht durchgeführt wird.

Es gestaltet sich also wieder schwierig, Ihnen aktuell verlässliche Informationen zukommen zu lassen. Wir können zunächst nur auf die oben verlinkten Seiten des Landes oder die aktuelle Presse verweisen.

 

 

Viele Grüße,

Fam. Piening


Liebe Camper,

 

aufgrund der neuen Auflagen dürfen nun leider keine touristisch reisenden Kurzzeitcampinggäste mehr beherbergt werden.

Dauercamping- und Saisoncampinggäste dürfen weiterhin ihre Stellplätze nutzen.

Bei Fragen bitte bei uns melden.

 

Die entsprechende Verordnung ist voraussichtlich bis Ende November gültig.

 

 

Passt auf Euch auf & bleibt gesund,

Fam. Piening

 

Status: 01.11.2020


Liebe Dauercampinggäste,

 

auch beim Dauercamping besteht aus unserer Sicht ein Covid-19 Ansteckungsrisiko, daher halten wir es für sinnvoll, dass auch die Aufenthalte der Dauercamper dokumentiert werden.

Hierzu benötigen wir Eure aktive Unterstützung.

 

Bitte dokumentiert bis auf weiteres eigenständig Eure Aufenthalte hier bei uns auf der Campinganlage.

 

Falls es zu einem Corona-Fall auf der Campinganlage gekommen sein sollte, würden wir unsere Gäste kontaktieren und den entsprechenden Zeitraum nennen.

Dann können Sie in Ihren Notizen kontrollieren, ob Sie in der Zeit anwesend waren.

 

Wir halten diese Vorgehensweise für sinnvoll und bedanken uns bei allen Gästen für die Mitwirkung.

 

Bei Fragen bitte gerne bei uns melden.

 

Viele Grüße,

Fam. Piening

 

Stand=10.10.2020


Liebe Gäste,
anbei senden wir die neue Verordnung vom Land Niedersachsen zum Thema Beherbergung.
Folgende, wichtige Punkte sind zu beachten:
- Touristik-Gäste aus Risikogebieten dürfen ab heute nicht mehr anreisen und beherbergt werden.
- Das bedeutet, dass Gäste, die bereits angereist sind, bleiben dürfen.
- Das Beherbergungsverbot gilt nicht für Dauercamper und Wochenendhausbesitzer.
- Tagesgäste dürfen weiterhin einreisen.
Unter dieser Seite finden sie die Corona Hotspots in Deutschland:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV_node.html Dort befindet sich eine Weiterleitung zum Dashboard. Dort wird die Deutschlandkarte mit den Risikogebieten gezeigt und täglich auch aktuell gehalten.
Das Bürgerbüro des Landkreises Diepholz kümmert sich um alle Anfragen rund um Corona. Telefon: 05441-976 2020
Gerne bei Fragen auch an uns wenden.
Beste Grüße und bleibt gesund,
Fam. Piening
Stand - 09.10.2020 12:00 Uhr

Update Corona - Gütersloh: (Stand 10.07.2020)

Gäste (Dauergäste und Touristikgäste) aus Kreis Gütersloh dürfen am dem 11.07.2020 wieder beherbergt werden.

Viele Grüße,

Fam. Piening


Update Corona - Gütersloh: (Stand 07.07.2020)

Gäste (Dauergäste und Touristikgäste) aus Kreis Gütersloh dürfen weiterhin nicht beherbergt werden. Dies gilt bis einschließlich 12.07.2020. Dann wird es wieder eine neue Verordnung geben. 

Viele Grüße,

Fam. Piening


Update Corona WAF: (Stand 04.07.2020)

Gäste (Dauergäste und Touristikgäste) aus Kreis Warendorf dürfen ab dem 06.07.2020 wieder beherbergt werden. 

Viele Grüße,

Fam. Piening


Corona – Gäste aus WAF/GT müssen abreisen (Stand 26.06.2020)

Liebe Gäste,

Campinggäste (Dauercamper & Touristikcamper) die ab dem 11.06. aus dem Kreis Warendorf oder Gütersloh gekommen sindmüssen abreisen.

Diese Information ist soeben an uns herangetragen worden. Die Vorgabe ist in der neuen Verordnung niedergeschrieben.

Wir bitten die betroffenen Gäste sich umgehend bei uns abzumelden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis, auch wir befolgen nur die offiziellen Vorgaben. 

Bei Fragen bitte gerne melden!

 Viele Grüße,

 Fam. Piening


Update - Corona - Gäste aus LK Warendorf/Gütersloh bis 05.07.2020: (Stand 25.06.2020)

 

Liebe Gäste,

das Land Niedersachsen hat vor dem Hintergrund des Lock Downs in Gütersloh und Warendorf für Personen, die ihren ersten Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in einem der beiden Landkreise haben, ein Beherbergungsverbot erlassen. Damit sind Übernachtungen in Jugendherbergen und ähnlichen Einrichtungen, Ferienhäusern, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen vorerst bis zum 05.07.2020 nicht gestattet. Ausgenommen sind Personen, die dem Betreiber/rin der Unterkünfte ein ärztliches Zeugnis vorlegen können, dass nicht mit dem Corona-Virus infiziert sind, was nicht länger als 48 Stunden vor dem Aufenthalt ausgestellt wurde.“

 

Bei Fragen oder Anmerkungen können Sie sich gerne bei uns melden.

 

MfG, Fam. Piening


CORONA UPDATE - 06.05.2020

 

1) Erkrankungen / Gesundheitszustand:

Wer sich krank fühlt oder auch nur leichte Erkältungssymptome hat, darf NICHT anreisen! Wer während des Aufenthaltes krank wird, muss das melden und abreisen!

 

2) Verhalten auf den Stellplätzen:

Auf dem Campingplatz müsst ihr auf eurer Parzelle bleiben.

- Der Mindestabstand zu anderen Personen soll >2 Meter betragen.

- Gespräche mit Nachbarn nur wenn es notwendig ist und dann Maske tragen u. Abstand einhalten!

- Keine "Corona-Partys", keine Treffen auf Stellplätzen organisieren, kein gemeinsames Grillen mit Nachbarn!

- Natürlich kann man mit all den Familienmitgliedern, mit denen man sowieso zu Hause zusammen ist, auch auf dem Stellplatz zusammenkommen.

- Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt sein! Kinder sollen sich genau wie Erwachsene nicht treffen! Denkt dran: Auch auf dem Spielplatz müssen Kinder begleitet werden und Mindestabstände einhalten.

 

3) Sanitär:

Das Sanitärhaus nur benutzen, wenn es notwendig ist, um dort Treffen zu vermeiden.

-am besten auf der Parzelle waschen und Chemietoilette vom Wohnwagen benutzen.

-In die Abwasserrohre auf den Stellplätzen dürfen keine Fäkalien eingeleitet werden!!! Diese sind nur für Grauwasser aus den Küchenzeilen geeignet!

-Im Sanitärgebäude bitte die Aushänge mit den Hygienehinweisen beachten.

-Nicht nur Aushänge beachten, sondern Hygiene leben. Wascht euch die Hände, seid ordentlich auf den Toiletten. Nutzt auch das Desinfektionsmittel auf den WCs. 

  

Vom Camping-Alltag sind wir noch weit entfernt. Aber wenn sich alle an die Regeln halten, dann sollte das Virus bei uns wohl keine Chance zur Verbreitung bekommen.

Ich werde in den kommenden Tagen nicht Polizei auf dem Campingplatz spielen, ihr solltet als Erwachsene Menschen in der Lage sein, diese Regeln in eurem eigenen Interesse zu befolgen.

  

Eine Bitte habe ich noch: Wenn ihr in Hüde seid nehmt doch die „to-go“ Angebote der hiesigen Gastronomen in Anspruch. Auf diese Weise könnt ihr die Dümmerregion ausgezeichnet unterstützen. 

 

Bei Rückfragen meldet euch gerne bei uns.

Fam. Piening


RASEN MÄHEN - 16.04.2020

Liebe Dauercampinggäste,

wir werden in den kommenden Tagen das Rasen auf den Dauerstellplätzen für Euch mähen.

Das Ordnungsamt hat anscheinend Anwesenheiten aufgrund von Platzpflege untersagt.

Hinzukommend können wir Euch dadurch ein wenig Zeit und Aufwand sparen, einige Gäste wohnen ja auch etwas weiter entfernt vom Dümmer.

Bleibt gesund und hoffentlich bis bald,

Fam. Piening