Rules and conditions will be available in english language also very soon...


Platzordnung:

 

Liebe Campingfreunde!

Um das Zusammenleben auf dem Campingplatz so angenehm wie möglich zu machen, müssen von jedem Camper einige Regeln und Hinweise beachtet werden.

 

Hierzu finden Sie nachfolgend die aktuelle und zu befolgende Platzordnung:


1. Ruhe und Ordnung auf dem Platz

Ein Campingplatz dient der Erholung, daher ist eine Mittagsruhe von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr unbedingt einzuhalten. Nachtruhe ist von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr. Zu diesen Ruhezeiten, und vor allem Sonntags, ist das Rasenmähen nicht gestattet. In den Ruhezeiten ist beispielsweise lautes Unterhalten und das Musikhören nicht gestattet, da u.a. Parzellennachbarn gestört werden könnten.

Generell soll eine friedliche Stimmung unter den Gästen herrschen, daher ist auch eine rücksichtsvolle Verhaltensweise außerhalb der Ruhezeiten notwendig.

Bei Verstößen hat der Campingplatzbetreiber das Recht entsprechend zielführende Maßnahmen (u.a. Platzverweise,...) zu treffen.

1.1. Das Fahrzeug gehört immer auf den eigenen Campingstellplatz. Das Fahren mit dem PKW auf dem Platz ist nur im Schritttempo erlaubt. Motorräder und Mopeds dürfen nur geschoben werden. Wir bitten auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen, besonders auf Kinder.
Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr ist das Befahren des Platzes verboten. Die später ankommenden Fahrzeuge sind dann vor dem Campingplatz auf dem Parkplatz abzustellen.
In Ihrem eigenen Interesse, und vor allem der Ruhe wegen, soll das Einfahrtstor immer geschlossen sein.
Unbefugten ist das Betreten des Platzes und der Sanitärräume verboten!

1.2. Müll, Papier und Gartenabfälle gehören in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter- und Anhänger. Papier und Kartons bitte zerreißen und in der Garage am See lagern. Die Beseitigung von Sperrmüll, wie z.B. Vorzelte, Gartenstühle, Rasenmäher oder Kühlschränke usw. bitte mit uns vorher absprechen. Die zur Verfügung gestellten Schiebkarren und Leitern sind nach Gebrauch unverzüglich zurückzubringen.

1.3. Offenes Feuer, außer Grillen ist untersagt.

1.4. Alle Gemeinschaftseinrichtungen sind pfleglich zu behandeln und sauber zu halten. Wir bitten Sie Kinder bis zum 6. Lebensjahr in die Sanitärräume zu begleiten. Das Rauchen in den Sanitärräumen ist verboten!

1.5. Hunde und Katzen dürfen auf dem Platz nur an der Leine geführt werden. Es ist besonders darauf zu achten, dass andere Camper nicht belästigt werden.

2. Besucherregelung
Falls der Platzinhaber oder der Touristikgast Besuch bekommt, hat er diesen unverzüglich anzumelden (Anmeldung).

Tagesbesucher zahlen 1,50€ und Übernachtungsgäste 3,00€ – Kinder bis 6 Jahren sind

frei ( Eltern und Kinder des Platzinhabers sind ebenfalls frei ).


3. Platzgestaltung
3.1. Pro Standplatz ist die Aufstellung nur eines Wohnwagens und Vorzeltes gestattet.

3.2. Feste Bauten und Anbauten dürfen nicht errichtet werden.

3.3. Auf einem Stellplatz darf nur ein Geräteschuppen bis 6 cbm Bruttorauminhalt errichtet werden. Falls Sie noch andere Bauvorhaben vorhaben, erkundigen Sie sich bitte vorher beim Platzbesitzer.

3.4. Der Campingplatz ist immer in einem ordentlichen Zustand zu halten. Zäune sollen eine Höhe von 60 cm nicht überschreiten. Der Rasen ist regelmäßig zu mähen, und Hecken und Bäume kurz zu schneiden. Falls der Rasen nicht kurz gehalten wird, lassen wir ihn mähen, und stellen die Kosten dem Platzinhaber in Rechnung.

3.5. Die zuständige Behörde verlangt, und wir selbst legen Wert darauf, dass nach Verlassen des Platzes dieser wirklich geräumt ist. Auf keinen Fall dürfen Bretter (Fußböden usw.) Laub oder sonstige Gegenstände auf dem Platz bleiben. Falls verlegte Zementplatten (Steine) aufgenommen werden, ist diese Stelle mit Boden aufzufüllen und neu anzusäen.

4. Mülltrennung und Sauberkeit im Entsorgungsbereich

Nur Gras und Laub auf die gesondert aufgestellten Miststreuer entsorgen, Strauchwerk und Äste nur

auf den Anhänger werfen.

Bretter, Balken, Steine, Tüten oder Kunststoffbehälter dürfen nicht auf die Anhänger oder

Miststreuer geworfen werden.

Die Schubkarren sind sofort nach Gebrauch wieder zurückzubringen und auch zu entleeren und sauber zu hinterlassen.

Der Bereich um den Anhänger herum ist sauber zu halten.

 

Ab 01.01.1993 soll der Müll sortiert werden ( die erforderlichen Säcke sind bei uns zu erhalten):

1.Gelber Sack : Kunststoffe und Styropor

2.Grauer Sack : Weißblech (Dosen) und Alufolie

3.Glas nur in den Glascontainer

4.Altpapier und Pappe sind zu zerreißen und unten in der Garage ( am Strandhaus ) zu lagern

5.Restmüll (Hausmüll) gehört in den auf dem Parkplatz aufgestellten Müllcontainer

6.Grünabfälle

-Gras und Laub auf den Miststreuer

-Strauchwerk und Äste auf den Anhänger

7.Sperrmüll

Zelte, Kühlschränke, Rasenmäher, Teppiche, Fahrräder, Balken, Bretter, Steine und Betonplatten sind nach Absprache mit dem Platzbesitzer gesondert zu entsorgen und zu bezahlen.

 

Soweit Einzelheiten in den vorstehenden Punkten nicht geregelt sind gelten die Platzordnung und die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmung der „Verordnung über Camping- und Wochenendplätze" (Nds. GVBL. Nr. 14/1984).

 

5. Grünstreifen angrenzend an die Parzelle

In dem, um den Campingplatz verlaufenden, Grünstreifen darf keine Bepflanzung entfernt werden. Es dürfen keine Platten verlegt und keine Gerätehäuschen und Wohnwagen aufgestellt werden.

 

6. Verkauf des Wohnwagens mit Stellplatz

Der Verkauf oder die Weitergabe des Wohnwagens mit Stellplatz ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Campingplatzbetreiber möglich. Der Verkäufer und der Käufer haben sich zusammen bei

dem Platzbesitzer ab – und anzumelden, damit eine sofortige Endabrechnung und Bezahlung

erfolgen kann. Der Campingplatzbetreiber kann die Weitergabe des Stellplatzes ablehnen. In dem Falle muss der aktuelle Mieter den Stellplatz ordnungsgemäß und fristgerecht räumen. 

 

7. Platzaufgabe

Die Kündigungsfristen laut Campingmietvertrag sind zu berücksichtigen.

Der Stellplatz ist geräumt zu verlassen, d. h.:

Der Rasen ist zu mähen, Laub, Bretter, Fußboden und sonstige Gegenstände sind zu

entfernen. Falls verlegte Zementplatten, Steine aufgenommen werden, sind diese zu entfernen,

die Stelle ist mit Boden wieder aufzufüllen und neu anzusäen. Alle Bäume und Pflanzen dürfen

bei Aufgabe des Platzes nicht entfernt werden.

Zäune, Platten, Rohrleitungen und Gerätehäuschen bleiben bis zur endgültigen Räumung und

Abrechnung unser Eigentum.

 

 

Niemand, auch keine anderen Camper, ist berechtigt sich Inventar auf dem zu räumenden Platz befinden anzueignen.

 

8. Untervermietung des Stellplatzes

Eine Untervermietung oder Überlassung des Stellplatzes, ohne dass sich der Platzinhaber auf dem Platz befindet ist untersagt (sonstige Angelegenheiten sind mit dem Platzbesitzer abzusprechen).


Wir wünschen Ihnen nun einen ruhigen und erholsamen Aufenthalt auf unserem CAMPINGPLATZ DÜMMER-SEE und werden stets bemüht sein, Ihnen Ihre Anwesenheit so angenehm wie möglich zu gestalten.

 

9. Campingmietvertrag mit Dauercampinggästen

Mit allen Dauercampinggästen schließen wir einen Campingmietvertrag. In dem Vertrag sind u. a. die vorliegenden Punkte verankert. Der Campingmietvertrag ist gültig und wird von beiden Seiten unterzeichnet.

 


Ihre
Familie Piening


Wo finde ich die Platzordnung noch?...

-> Wir schließen mit unseren Dauercampinggästen einen Campingmietvertrag. In diesem Vertrag ist auch die Platzordnung angehängt.

-> Unsere Touristikcampinggäste beachten bitte die ausgehängte Platzordnung (sichtbar im Schaufensterbereich der beiden Campinganmeldungen).